Eine Legalisation ist die Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde, wenn eine Apostille nicht möglich ist. Eine Apostille ist nur zwischen Ländern möglich, die das multilaterale Übereinkommen Nummer 12 der Haager Konferenz für internationales Privatrecht unterzeichnet haben.
Eine Legalisation stellt das Konsulat des Landes aus, indem diese verwendet werden soll. Folgende Punkte sind dabei zu bestätigen:
Die Legalisation stellt die ausländische Urkunde einer inländischen in ihrer Beweiskraft gleich.
Die Überbeglaubigung
Die Überbeglaubigung enthält einen Hinweis, dass die Beglaubigung in der richtigen Form durchgeführt wurde und dass die beglaubigende Person dazu berechtigt war. Das Konsulat bestätigt dann die Echtheit der Überbeglaubigung durch die Legalisation. Aus diesem Grund muss der Antragsteller die Urkunde zuerst bei einer höheren Stelle (zum Beispiel beim Amtsgericht) überbeglaubigen lassen.