Was ist eine Apostille

Eine Apostille ist eine Beglaubigung für öffentliche Urkunden (z.B. Scheidungsurkunden, Geburtsurkunden, Handelsregisterauszüge) damit diese im Ausland anerkannt werden.

Die Behörden stellen eine Apostille nur zwischen bestimmten Ländern aus. Diese müssen Mitglied im multilateralen Haagener Übereinkommen Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden sein. Im Augenblick (Juli 2016) sind es 108 Mitgliedsstaaten.

Wenn zwei Staaten Mitglied in diesem Abkommen sind, heißt das nicht zwangsläufig, dass eine Apostille möglich ist. So kann ein Staat gegen einen anderen Bedenken anmelden. Aus diesem Grund ist zwischen Deutschland und Indien (oder Aserbaidschan, Albanien, der Dominikanischen Republik, Kirgisistan, Liberia und Moldawien) keine Apostille möglich. Es muss also immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine Apostille möglich ist.

Formale Vorgaben:
Die Behörden stellen eine Apostille mit einem Stempel von 9 mal 9 Zentimeter aus. Der Text kann dabei in der Landessprache verfasst sein. Auf jeden Fall müssen folgende zwei Zeilen vorkommen:

Apostille
(Convention de La Haye du 5 octobre 1961)